Kostenloser Rechner · Stand 10/2026

KfW-Förderung für die Wärmepumpe berechnen

Die KfW bezuschusst eine neue Wärmepumpe mit 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten, im Einfamilienhaus derzeit mit höchstens 22.400 € (Programm 458). Wie viel Sie bekommen, hängt vor allem von Ihrer alten Heizung und Ihrem Haushaltseinkommen ab. Der Rechner nutzt die Regeln, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.

€

Das steht im Steuerbescheid und ist deutlich weniger als das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres.

Sie wohnen selbst im Haus und es gehört Ihnen
Die alte Heizung funktioniert noch

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Tragen Sie die Kosten aus dem Angebot ein, dann sehen Sie Ihren Zuschuss.

Die drei Bausteine der Förderung

GrundförderungFür alle Antragsteller, auch Vermieter.30 %
Klimageschwindigkeits-BonusSelbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Gilt für Anträge bis 31. Januar 2027, danach sinkt er.16 %
Einkommens-BonusSelbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (Tabelle unten).bis 40 %
Höchstens zusammen80 % nur bei Einkommen bis 30.000 €, sonst 70 %80 %

Einkommens-Bonus

Zu versteuerndes Haushaltseinkommenohne Kindmit Kind unter 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 € bis 40.000 €30 %40 %
40.001 € bis 50.000 €10 %30 %
50.001 € bis 60.000 €—10 %

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Mit einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 wird es um 10.000 € niedriger angesetzt.

Förderfähige Kosten und ihre Absenkung

Förderfähig sind derzeit höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere. Teurere Angebote bekommen nicht mehr Zuschuss. Bonus und Höchstbetrag sinken jedes halbe Jahr, wer früher beantragt, bekommt mehr:

Antrag bisHöchstbetrag 1. WohneinheitKlimageschwindigkeits-Bonus
31. Januar 202728.000 €16 %
31. Juli 202727.250 €12 %
31. Januar 202826.500 €8 %
31. Juli 202825.750 €4 %
31. Januar 202925.000 €—

Beispiel: Ölheizung wird ersetzt

Einfamilienhaus, selbst bewohnt, funktionierende Ölheizung, zu versteuerndes Haushaltseinkommen über 60.000 €. Angeboten ist eine Luft-Wärmepumpe für 32.000 €.

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %
Einkommens-Bonus (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen)—
Förderfähige Kosten (gedeckelt auf 28.000 €)28.000 €
Ihr Zuschuss (46 %)12.880 €

Weil die Kosten über dem Höchstbetrag von 28.000 € liegen, zählen nur 28.000 €. Läge das Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 €, stiege der Satz auf 80 % und der Zuschuss auf 22.400 €.

Die richtige Reihenfolge

  1. Vertrag mit Bedingung unterschreiben. Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) holen. Ihr Installateur oder Energieberater erstellt sie mit den förderfähigen Kosten.
  3. Antrag im KfW-Portal stellen. Vor Beginn der Arbeiten vor Ort.
  4. Erst dann mit der Montage beginnen.

Fehler, die den Zuschuss kosten

  • Ein Vertrag ohne Förderbedingung, oder mit den Arbeiten beginnen, bevor der Antrag gestellt ist.
  • Mit dem Antrag warten: Bonus und Höchstbetrag sinken jedes halbe Jahr.
  • Mit einer Gasheizung unter 20 Jahren den Klimageschwindigkeits-Bonus einplanen.
  • Die alte Heizung vor dem Antrag ausbauen lassen: Für den Bonus muss sie noch funktionieren.
  • Ältere Rechner oder Artikel nutzen, die noch den Effizienz-Bonus oder 30.000 € Höchstbetrag ansetzen.

Förderung ist nur einer von vier Punkten

Ein unabhängiger Energieberater prüft Ihr Angebot auf KfW-Tauglichkeit, Größe, fehlende Leistungen und Preis. Nach zwei Werktagen wissen Sie, was Sie vor der Unterschrift klären müssen. 199 € pro Haus, bis zu drei Angebote.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Zwischen 30 % und 80 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus sind derzeit höchstens 28.000 € förderfähig, der Zuschuss liegt also bei höchstens 22.400 €. Mehr als 70 % gibt es nur für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 €.

Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten. Für den Antrag braucht die KfW einen unterschriebenen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der also erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ohne diese Bedingung im Vertrag ist der Zuschuss in Gefahr.

Was hat sich im Juli 2026 geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es keinen Effizienz-Bonus mehr. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wurde auf 16 % gesenkt und sinkt halbjährlich weiter, der Einkommens-Bonus ist nach Einkommen gestaffelt (bis zu 40 %), und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken schrittweise von 28.000 €.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn ich eine Gasheizung ersetze?

Ja, wenn die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist und noch funktioniert. Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt. Den Bonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung, und er wird jedes halbe Jahr kleiner.

Zählen Kinder beim Einkommens-Bonus?

Ja. Lebt ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt, wird das zu versteuernde Einkommen pauschal um 10.000 € niedriger angesetzt. Ein Haushalt mit 45.000 € und Kind wird also wie einer mit 35.000 € behandelt.

Bekommen Vermieter die gleiche Förderung?

Nein. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung.

Regeln: BEG EM, gültig seit 21. Juli 2026, Stand 10/2026. Quelle: KfW, Programm 458. Verbindlich ist nur die Zusage der KfW.